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Datenschutz

Gemeinde Wobbenbüll – Datenschutzbeauftragte

Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Informationen nach Artikel 12, 13 und 14 DS-GVO
Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten
Nachfolgend informieren wir Sie nach Artikel 12, 13 und 13 EU Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Gemeinde Wobbenbüll - Der Bürgermeister - 
Schulweg 19 - 25866 Mildstedt 
Telefon: +49 4841 9920 Telefax: +49 4841 992255 
E-Mail: info@amt-nordsee-treene.de 

2. An wen kann ich mich wenden?
Sofern Sie Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner von der datenschutz nord GmbH unter datenschutz@amt-nordsee-treene.de.

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner, deren Leitung oder an die Datenschutzbeauftragte des Amts Nordsee-Treene wenden.

3. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten erforderliche personenbezogene Daten, die wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihnen erhalten. Daneben verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir entweder von anderen Abteilungen unseres Hauses oder von Dritten zulässigerweise (z. B. aufgrund einer Rechtsgrundlage oder einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. 

Weiter verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

4. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). 

Für die Bearbeitung haben wir eine Rechtsgrundlage oder Ihre Einwilligungserklärung. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und den Verarbeitungszweck können Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erfahren.

5. Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen
Einwilligungserklärungen sind freiwillig. Sie haben das Recht, nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO eine abgegebene Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf ist aber nur wirksam für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

6. Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb der Verwaltung des Amtes Nordsee-Treene erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können. 

Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung richtet sich dabei nach Artikel 6 DS-GVO.
Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Artikel 28 DS-GVO) können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten. Sie sind dann aber auch zur strikten Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Dokumentationspflichten, die sich aus den Gesetzen und Verwaltungsregelungen ergeben. 

Die für Ihr Anliegen angewendeten Fristen können Sie ebenfalls bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter erfahren.

8. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes – EWR) erfolgen im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen und aus internationalen Übereinkommen und bilateralen Verträgen (CIEC-deutschland.de).

9. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. 

In der Regel wird es so sein, dass die Daten offensichtlich erforderlich sind. Wenn Sie Zweifel an der Erforderlichkeit haben, fragen Sie uns!

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